Finanzierung
Ihres Hörsystem
Gutes Hören in komfortablen Monatsraten

Wir möchten Ihnen, unabhängig von der finanzieller Situation, eine bedarfsgerechte Hörsystemversorgung bieten. Benötigen oder wünschen Sie sich bestimmte Leistungen von Ihrem Hörsystem, die sich nicht im vorgegebenen Rahmen der Krankenkassen-Beteiligung befinden? Dann verteilen Sie den Eigenanteil komfortabel auf die Tragezeit Ihres Hörsystems.
Sprechen Sie unsere Hörakustiker und Hörakustikerinnen auf die flexiblen Möglichkeiten einer Finanzierung Ihrer Hörsysteme an.

Finanzieren Sie Ihren Eigenanteil

Hörakustik Vollbach bietet Ihnen die Finanzierung* des Eigenanteils Ihrer Wunschhörsysteme samt Zubehör.

Wählen Sie die Laufzeit selbst

Tragen Sie Ihre Hörsysteme und finanzieren Sie sie in komfortablen Raten innerhalb von 12, 24 oder 36 Monaten.

Keine zusätzlichen Kosten

Der effektive Finanzierungszins bleibt für Sie während der gesamten Laufzeit bei 0 %.

Bei uns können Sie Ihren Eigenanteil Finanzieren

Hat ein Hals-Nasen-Ohren-Arzt Ihre Hörminderung diagnostiziert und Ihnen eine Hörgeräte-Verordnung ausgestellt, ist Ihre gesetzliche Krankenversicherung dazu verpflichtet den aktuell geltenden Festbetrag zu zahlen. Die Höhe dieses Festbetrages ist von Ihrer Krankenkasse abhängig und kann die 700€ für ein einseitige Hörgeräte-Versorgung betragen. Für eine beidseitige Versorgung mit Hörgeräten entsprechend mehr.

Aufgrund der stetigen Weiterentwicklung der Hörsysteme steht Ihnen diese Zuzahlung durch Ihre Krankenkasse alle sechs Jahre zu. Bei der so genannten Wiederversorgung möchte Ihre Krankenkasse erneut einen Nachweis über die medizinische Notwendigkeit der Hörgeräte Versorgung haben, den Sie in Form einer aktuellen Verordnung Ihres HNOs darlegen können.

Dier Festbetrag der Krankenkassen wird, auch bei jeder Wiederversorgung, von dem Kaufpreis Ihrer Hörsysteme abgezogen und somit bleibt der so genannte Eigenanteil, den Sie finanzieren können. Der Eigenanteil enthält die gesetzliche Zuzahlung von 10€ pro versorgtem Ohr und alles an Zubehör, das Sie zusätzlich erwerben möchten.

Vereinbaren Sie einen Termin in unseren Fachgeschäften

Sprechen Sie unsere Hörakustiker gerne zu Thema "Finanzierung Ihrer Wunschhörsysteme" an und lassen sich ausführlich und transparent beraten.

Wie gehen wir vor?

  1. Vergleichen Sie verschiedene Hörsysteme miteinander und finden Sie Ihr Wunschhörsystem.

  2. Besprechen Sie mit Ihrem Hörakustiker Ihre Möglichkeiten zum Ratenkauf mit der 0%-Finanzierung.

  3. Lassen Sie sich ein Angebot für Ihr Wunschhörsystem erstellen.

  4. Nach der Bonitätsprüfung können Sie die Ratenzahlung beantragen.

  5. Ihr Hörsystem wird jetzt gefertigt, und bald können Sie Ihre neuen Hörerlebnisse genießen.

*Gilt für Hörsysteme und Zubehör, welches mit dem Hörsystemkauf zusammen erworben wurde. Bonität vorausgesetzt. Bankpartner für die 0%-Finanzierung ist die Ikano Bank AB (publ), Zweigniederlassung Deutschland, Otto-von-Guericke-Ring 15, 65205 Wiesbaden.

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