In industriellen Arbeitsumgebungen, im Handwerk, im Bau oder in Werkstätten ist Lärm nicht nur störend – er ist eine ernsthafte Belastung für das Gehör Ihrer Mitarbeitenden.
Als Arbeitgeber tragen Sie Verantwortung:
Der gesetzliche Anspruch auf Schutz vor lärmbedingten Gesundheitsschäden ist seit Jahren klar geregelt. Mit unserem Betriebs-Gehörschutz-Service unterstützen wir Sie dabei, diesen Anspruch praxisnah umzusetzen – individuell, effizient und rechtssicher.
Laut der Lärm und Vibrations Arbeitsschutzverordnung („LärmVibrationsArbSchV“) besteht die Verpflichtung, Beschäftigte bei einem Tages-Lärmexpositionspegel ab 85 dB(A) oder einem Spitzenschalldruck von 137 dB(C) mit geeignetem Gehörschutz auszustatten. Ab 80 dB(A) besteht eine Melde- und Dokumentationspflicht zur Lärmbeurteilung. Zudem sieht das Arbeitsschutzgesetz (§ 3 ArbSchG) vor, dass Arbeitsbedingungen so gestaltet sein müssen, dass Arbeitnehmende vor Gefährdungen geschützt sind – und daraus folgt: Der Arbeitgeber trägt die Kosten für Schutzmaßnahmen.
Lärmbeurteilung & Beratung
Unsere Fachakustiker führen eine Analyse Ihrer Lärmsituation durch – ob Fertigung, Baustelle oder Werkstatt.
Auswahl & Anpassung
Gemeinsam wählen wir den passenden Gehörschutz – vom maßgefertigten Otoplastikstöpsel bis zur Lösung für temporäre Einsätze.
Schulung & Einsatz
Ihre Mitarbeitenden werden im korrekten Gebrauch und in der Pflege des Gehörschutzes geschult – ein wichtiger Faktor für langfristige Wirkung.
Dokumentation & Betreuung
Sie erhalten von uns eine übersichtliche Dokumentation, damit Sie in Sachen Nachweis gut aufgestellt sind. Zudem bieten wir regelmäßige Wartungs- und Wiederholungstermine an.
Rechtssicherheit
Sie erfüllen die gesetzlichen Vorgaben der LärmVibrationsArbSchV und DGUV-Regeln.
Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden
Wir helfen, bleibende Hörschäden frühzeitig zu vermeiden.
Image und Verantwortungsbewusstsein
Ein gut versorgter Betrieb zeigt Wertschätzung gegenüber seinen Mitarbeitenden.
BetriebskonformeLösungen
Wir berücksichtigen Ihre Abläufe, Einsatzorte und besonderen Anforderungen.
Standard-Ohrstöpsel reichen nicht immer: Unterschiedliche Lärmquellen, Maschinen, wechselnde Einsatzorte und individuelle Hörprofile erfordern einen gezielten Anspruch. Mit individuell angepasstem Gehörschutz bieten Sie:
Verlieren Sie keine Zeit – Lärm wirkt langfristig. Kontaktieren Sie uns, um einen Termin für eine Lärmberatung zu vereinbaren. Gemeinsam erarbeiten wir Ihre betriebliche Lösung für Gehörschutz – genauso professionell wie Ihre tägliche Arbeit.
Wir sind Ansprechpartner für Ihren Betrieb in der Region.
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